«Arbeit für alle» ist ein Angebot für Personen, die sonst nirgends eine Tagesstruktur finden und weder von Kanton oder Gemeinde refinanziert sind.
Es gibt Menschen, die trotz unseres engmaschigen und wohl strukturierten Sozialsystems durch alle Maschen fallen, weil keine Institution zur Übernahme der Kosten zuständig ist. Für diese Menschen bietet die Stiftung Tosam sinnstiftende und strukturierte Beschäftigungsplätze im zweiten Arbeitsmarkt.
Die Stiftung Tosam und deren Betriebe stehen dabei in einem dauernden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Betriebsführung und sozialer Gesinnung. Aus finanzieller Sicht müssten auch wir darauf verzichten, unsere Arbeitsplätze für diese Menschen zu öffnen. Aus sozialen – und letztendlich auch gesellschaftlichen – Überlegungen dürfen wir jedoch die Türen zu einem Arbeitsplatz nicht verschliessen!
Etwa 45 % unserer Mitarbeitenden beziehen eine IV-Rente, weitere 45 % sind Sozialhilfebezüger. Bei den restlichen rund 10 % handelt es sich um Mitarbeitende, die einen Beschäftigungsplatz in Anspruch nehmen.
Darum braucht es Beschäftigungsplätze
Personen, die weder IV-Rentner noch Sozialhilfebezüger oder in einem RAV-Programm sind, erhalten bei der Stiftung Tosam die Chance auf einen Beschäftigungsplatz im alternativen Arbeitsmarkt.
Der Grund, weshalb solche Beschäftigungsplätze kaum angeboten werden, sind die Kosten: Kommt für die Arbeitsplatzinfrastruktur- und Betreuungskosten keine amtliche Stelle oder sonst jemand auf, gibt es kein entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
Deshalb waren die Beschäftigungsplätze bei Tosam für den Stiftungsgründer stets eine Herzensangelegenheit. In unseren Betrieben gibt es offene Arbeitsstellen für arbeitswillige Menschen, die im ersten Arbeitsmarkt keine Chance (mehr) haben.
Wer erhält einen Beschäftigungsplatz?
- Jugendliche, die bei den Eltern leben und weder eine Lehrstelle noch eine Arbeitsstelle haben.
- Jugendliche im Vorlehrjahr (Brücke) aus den Kantonen SG, TG, AI, AR.
- Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit einem Timeout-Einsatz.
- Junge Erwachsene, die noch bei den Eltern wohnen und keine Sozialhilfe beanspruchen können.
- Personen, deren Ehepartner eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen und dadurch keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, aber einen Lohn generieren müssen.
- Asylbewerber: Für sie leisten die Gemeinden keine Beiträge an die Arbeitsplatzinfrastruktur- und Betreuungskosten.
- Ältere ausgesteuerte Arbeitslose, die auf Weisung des Sozialamtes das BVG-Kapital auflösen müssen und dadurch keinen Anspruch auf Sozialhilfegelder haben und trotzdem arbeiten möchten.
Nebst positiven Effekten bleiben ungedeckte Kosten
Gleichzeitig bedeutet das Angebot von Beschäftigungsplätzen eine grosse finanzielle Herausforderung für die Stiftung Tosam.
Arbeitskraft und Stabilität dieser Klienten sind oftmals nicht ausreichend für den primären Arbeitsmarkt. Selbstverständlich zahlen wir einen Lohn und leisten zusätzlich einen Betreuungsaufwand. Diese Aufwände inkl. der Kosten für die Arbeitsplatzinfrastruktur tragen wir selber und betragen jährlich rund Fr. 300’000.
Kontrolle
Erfahrungsgemäss arbeiten etwa ein Viertel aller Personen mit einem Beschätigungsplatz das ganze Jahr in unseren Betrieben. Das sind oft ältere Menschen mit tiefem Bildungsstand. Alle anderen können uns glücklicherweise nach wenigen Monaten wieder verlassen und eine Ausbildung oder Arbeitsstelle antreten.
Unterstützen Sie während einer bestimmten Zeit die Betreuung eines Mitarbeitenden mit einem Beschäftigungsplatz.
Beispiele
-
2 Tage: Fr 50.-
-
1 Woche: Fr 125.-
-
1 Monat: Fr 500.-
-
3 Monate: Fr 1500.-